Achtung: Neue Regeln für Adressdaten im SEPA-Zahlungsverkehr ab 15.11.2026

16. September 2026

Überweisungen sind ein essenzieller Teil der Lohnverrechnung: Mitarbeiter:innen müssen ihre Nettolöhne pünktlich erhalten, und auch die monatlichen Zahlungen an Behörden müssen fristgerecht ausgeführt werden. Dafür werden aus der Lohn-Software meist Datenträger generiert und anschließend in die Banking-Software importiertauch der Coredat Lohn bietet Ihnen diese Möglichkeit. Mit 15. November 2026 gibt es im SEPA-Zahlungsverkehr eine wichtige Änderung, die diesen Prozess betrifft. Wir haben alle Infos für Sie zusammengefasst.

Was ändert sich und warum?

Grundlage ist ISO 20022, der internationale Standard für den Austausch von Finanznachrichten, der schrittweise weiterentwickelt und umgesetzt wird. Die bisherigen Umstellungen im Rahmen dieser Richtlinie betrafen vor allem den Datenaustausch zwischen Banken. Ab 15. November 2026 ist nun auch der Datenaustausch zwischen Banken und Unternehmen betroffen.

Die wichtigste Änderung: Empfängeradressen dürfen ab diesem Stichtag nur mehr in strukturierter oder hybrider Form übermittelt werden.

  • Nach wie vor ist es erlaubt, bei einer Überweisung ganz auf Adressdaten zu verzichten – eine Angabe ist grundsätzlich nicht verpflichtend.
  • Wird eine Adresse angegeben, muss sie mindestens Stadt und Land in eigenen, dafür vorgesehenen Feldern enthalten (hybride Form). Optional können weitere Bestandteile wie Straße, Hausnummer oder Postleitzahl zusätzlich in eigenen Feldern erfasst werden (vollständig strukturierte Form).
  • Unstrukturierte Adressen – bei denen alle Adressbestandteile gemeinsam in einem einzigen Freitextfeld stehen – sind ab 15. November 2026 nicht mehr zulässig und werden von den Banken abgelehnt.

Was ist zu tun?

Alle Bankdatenträger müssen ab dem 15. November 2026 die neuen Anforderungen erfüllen. Coredat Lohn bietet dafür die SEPA-Definition „Rulebook ab 2023″ an: Diese enthält keine unstrukturierten Adressfelder mehr und erfüllt damit die Vorgaben von ISO 20022. Zusätzlich entspricht die Datei dem aktuellen Format für Überweisungsdatenträger, pain.001.001.09.

Ein paar Punkte sollten Sie dabei im Blick behalten:

  • Damit die neuen Datenträger eingespielt werden können, ist möglicherweise ein Update Ihrer Banking-Software nötig.
  • Es ist möglich, dass einzelne Banken zusätzliche eigene Anforderungen an die Datenträger stellen – ein Blick auf die Hinweise Ihrer Hausbank lohnt sich.
  • Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Durchführung eines Penny-Tests, damit im November keine bösen Überraschungen auftreten.
SEPA-Überweisungen im Coredat Lohn mit Umsetzung der neuen Vorgaben.

Fazit

Elektronische Überweisungen sind aus der modernen Lohnverrechnung nicht wegzudenken und müssen daher auch auf dem aktuellen Stand der Technik sein. Wir bieten Ihnen mit dem Coredat Lohn eine aktuelle Version der SEPA-Datenträger an, die sich zusätzlich individuell anpassen lässt.

Egal ob Sie Datenträger erstmals einsetzen oder auf die neueste Version umstellen: Unser Team steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Melden Sie sich gleich bei uns!

Dieser Beitrag wurde geschrieben von:

Verena Ring
Verena Ring
Human Resource Manager

Bei Coredat kümmern wir uns nicht nur gut um unsere Kund:innen, sondern auch um unser Team. Und niemand könnte das besser als Verena! Seit 2023 ist sie unsere HR-Managerin und hat immer ein offenes Ohr für alle Anliegen, Fragen und Probleme. Nebenbei reitet sie leidenschaftlich, fast so gut wie Bibi und Tina!

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