Die Deckungsprüfung in der Praxis: Warum monatlich besser ist als einmal im Jahr

7. Juli 2026
Frau blickt positiv in Zukunft Meeting

Überstunden gehören in vielen österreichischen Unternehmen zum Alltag – und mit ihnen die Frage, ob All-In-Gehälter oder Überstundenpauschalen tatsächlich das abdecken, was Mitarbeiter:innen an Mehrleistung erbringen. Genau das prüft die Deckungsprüfung. Gesetzlich reicht dafür grundsätzlich ein jährlicher Beobachtungszeitraum. In der Praxis zeigt sich aber immer wieder: Wer erst am Jahresende hinschaut, erlebt oft eine böse Überraschung – in Form hoher Nachzahlungen, mühsamer Einzelfallprüfungen oder unangenehmer Gespräche mit Mitarbeiter:innen, die zu Recht ihr Geld einfordern.

Die monatliche Deckungsprüfung – Umsetzung und Tipps

In der betrieblichen Praxis hat sich ein anderer Ansatz durchgesetzt als der jährliche: die laufende, monatliche Deckungsprüfung. Aus gutem Grund – wir zeigen, worauf Sie achten müssen:

1 – Zeiterfassung und Lohnverrechnung müssen zusammenspielen

Eine Deckungsprüfung ist nur so gut wie die Daten, auf denen sie beruht. Ohne saubere, lückenlose Arbeitszeitaufzeichnung lässt sich gar nicht seriös feststellen, wie viele Überstunden tatsächlich geleistet wurden – und ohne diese Zahl fehlt der gesamten Prüfung die Grundlage. Entscheidend ist deshalb ein reibungsloser, möglichst automatisierter Transfer der Zeiterfassungsdaten in die Lohnverrechnung. Nur wenn diese beiden Welten wirklich zusammenspielen, lässt sich die Deckungsprüfung überhaupt durchführen – und die laufende Abbildung der Überstunden in der Payroll ist von Monat zu Monat korrekt, statt erst am Jahresende mühsam rekonstruiert werden zu müssen. Wer Zeiterfassung und Lohnverrechnung als getrennte Welten betreibt und Daten manuell oder gar nicht überträgt, schafft sich hier unnötig große Baustellen.

2 – Überstunden werden so verrechnet, wie sie tatsächlich ausbezahlt werden

Ein Detail, das in der Praxis gerne unterschätzt wird: Für die Deckungsprüfung zählt nicht, was theoretisch an Überstunden möglich wäre, sondern das, was tatsächlich an Überstundenentgelt ausbezahlt wird – inklusive der jeweils korrekten Grundstundenlöhne, Überstundenteiler und Zuschläge laut Kollektivvertrag. Genau hier zeigt sich noch einmal der Vorteil der monatlichen Betrachtung: Schwankungen zwischen einzelnen Monaten – etwa ein besonders arbeitsintensiver März gefolgt von ruhigeren Sommermonaten – lassen sich laufend im Blick behalten, statt sie erst am Jahresende in einer einzigen, komplexen Vergleichsrechnung aufzuarbeiten. Das reduziert nicht nur den Rechenaufwand zum Jahresende, sondern macht auch unterjährige Fehlentwicklungen sofort sichtbar, sodass rechtzeitig gegengesteuertwerden kann.

3 – All-In-Vertrag oder Gleitzeit – was zählt überhaupt als Überstunde?

Eine der größten Fehlerquellen in der Praxis liegt in der sauberen Abgrenzung zwischen echten Überstunden und Gleitzeit-Stunden. Bei Gleitzeitmodellen ist es normal, dass Mitarbeiter:innen innerhalb eines Durchrechnungszeitraums mehr oder weniger arbeiten und Zeitguthaben aufbauen – solange diese Guthaben innerhalb des vereinbarten Rahmens bleiben, handelt es sich noch nicht um Überstunden im rechtlichen Sinn. Erst Zeitguthaben, die den Gleitzeitrahmen übersteigen oder von der Führungskraft angeordnet werden und nicht mehr innerhalb der Bandbreite ausgeglichen werden können, sind als echte Überstunden zu behandeln und damit für die Deckungsprüfung relevant.

Für All-In-Mitarbeiter:innen mit Gleitzeitvereinbarung bedeutet das: Die beiden Systeme müssen sauber getrennt und trotzdem gemeinsam gedacht werden. Wird diese Abgrenzung nicht klar getroffen, wandern im schlimmsten Fall reguläre Gleitzeitstunden in den Überstundentopf – oder umgekehrt gehen tatsächlich zu vergütende Überstunden in der Gleitzeitsaldo unter. Beides führt zu einer verzerrten und im Streitfall angreifbaren Deckungsprüfung.

Fazit: Monatlich prüfen statt am Jahresende zittern

Die Deckungsprüfung ist kein lästiges Pflichtprogramm für den Jahresabschluss, sondern ein Instrument, das – richtig eingesetzt – Rechtssicherheit für Unternehmen und faire Bezahlung für Mitarbeiter:innen schafft. Wer sie monatlich statt nur jährlich durchführt, profitiert von zeitnahen, korrekten Daten, erkennt Abweichungen frühzeitig und vermeidet teure Nachzahlungen samt Diskussionen im Nachhinein. Die Voraussetzung dafür ist ein sauberes Zusammenspiel von Zeiterfassung und Lohnverrechnung sowie eine klare Abgrenzung zwischen Gleitzeit und echten Überstunden.

Genau an dieser Schnittstelle setzen wir an: Mit unserer Software für Zeiterfassung und Lohnverrechnung sorgen wir dafür, dass Ihre Daten durchgängig und korrekt fließen – und mit unserer Lohnverrechnungs- und Beratungskompetenz unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre All-In-Vereinbarungen und Überstundenpauschalen regelmäßig und rechtssicher zu prüfen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Deckungsprüfung auf eine solide, laufende Basis stellen möchten.

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Dieser Beitrag wurde geschrieben von:

Gabriele Fischmeister
Gabriela Fischmeister
Geschäftsführung

Gabriela ist das Herz von Coredat: 2001 hat sie Coredat mit der Vision gegründet, endlich eine „g’scheite“ Software auf den Markt zu bringen und ist damit unser ganz persönlicher Steve Jobs. Ihr gesamtes Know-how aus über 40 Jahren Erfahrung und Geschäftsführerin mehrerer Unternehmen steckt in Coredat. Dabei ist sie Expertin für eigentlich alles, u. a. Arbeitsrecht, Finanzen und in den vergangenen Jahren verstärkt HR, Lohnverrechnung sowie den Expat-Bereich. Ansonsten entspannt sie am liebsten in ihrem Garten und bei dem ein oder anderen Bauprojekt.

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