Krankenstand, der: Krank werden im Urlaub & Zeitausgleich

28. April 2021

Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Urlaub krank werden? Und was muss beachtet werden, wenn das den Zeitausgleich betrifft? Alle Antworten haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Urlaub vs. Zeitausgleich

Um eine richtige Einordnung treffen zu können, muss zunächst zwischen einem „echten“ Urlaub und Zeitausgleich unterschieden werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist, dass der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub den Zweck der Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat, während es beim Zeitausgleich darum geht, durch eine temporäre Reduktion der Arbeitszeit eine Annäherung an die Normalarbeitszeit zu erzielen.

Rechtliche Folgen des Krankenstands

Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sein, haben sich diese in den Krankenstand zu begeben. Doch welche Konsequenzen ergeben sich daraus, sollte man während des Urlaubs oder Zeitausgleichs arbeitsunfähig werden?

Die rechtliche Regelung sieht vor, dass bei einem Krankenstand von mindestens drei Tagen das Urlaubsausmaß um den Zeitraum der Erkrankung gekürzt wird. Voraussetzung dafür ist, dass diese dem Arbeitgeber spätestens drei Tage nach Beginn der Erkrankung mitgeteilt wird und sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Sollte man während des Zeitausgleichs erkranken, ändert dies für den Arbeitgeber diesbezüglich nichts. Dieser muss dem Arbeitnehmer keinen weiteren Zeitausgleich im Ausmaß des Krankenstands gewähren, da der Zweck des Zeitausgleichs – die Annäherung der Arbeitszeit an die Normalarbeitszeit – auch im Krankheitsfall des Arbeitnehmers erfüllt wird.

Alle Infos von der WKO: Link

 

Bleiben Sie gesund

Ihr Coredat-Team

Dieser Beitrag wurde geschrieben von:

Verena Ring
Verena Ring
Human Resource Manager

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