Teilpension ersetzt Altersteilzeit – das ist zu beachten

5. November, 2025
Symbolbild Altersteilzeit und Teilpension neu ab 2026

Ab 2026 kommt es in Österreich zu einem grundlegenden Umbau beim gleitenden Übergang in die Pension: Die Teilpension wird eingeführt, während die Altersteilzeit schrittweise zurückgefahren wird. Ziel ist es, ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig das Budget des Arbeitsmarktservice (AMS) zu entlasten.

Neue Teilpension – keine AMS-Förderung notwendig 

Die neue Teilpension ermöglicht einen stufenweisen Rückzug aus dem Berufsleben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren und erhalten dafür eine anteilige Pension von 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Pensionsansprüche. Die Leistung wird direkt aus der Pensionsversicherung bezahlt, wodurch keine AMS-Förderung mehr nötig ist. Voraussetzung ist, dass bereits ein Anspruch auf eine Form der Alterspension besteht – etwa Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension. Die Teilpension kann ab 1. Jänner 2026 beantragt werden und soll verwaltungsärmer und einfacher zu handhaben sein als die Altersteilzeit.

Altersteilzeit derweil noch möglich 

Die Altersteilzeit bleibt zwar vorerst bestehen, verliert aber deutlich an Attraktivität. Für neue Vereinbarungen wird die geförderte Laufzeit des Altersteilzeitgeldes schrittweise verkürzt – von 4,5 Jahren im Jahr 2026 auf nur mehr drei Jahre ab 2029. Zudem wird der staatliche Zuschuss für den Lohnausgleich von 90 auf 80 Prozent reduziert, und eine Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ist künftig grundsätzlich verboten. Auch Überstunden und Überstundenpauschalen werden ab 2026 nicht mehr in die Berechnung der Förderbasis einbezogen.

Fazit: Teilpension einfacher, aber weniger lukrativ

Während die Teilpension mit weniger Bürokratie und einfacheren Regeln punktet, bleibt sie finanziell meist weniger lukrativ als die bisherige Altersteilzeit. Im Gegenzug wird die Förderung für Arbeitgeber deutlich vereinfacht, da kein Antrag beim AMS mehr nötig ist.

Insgesamt markiert die Reform einen klaren Systemwechsel: Die Altersteilzeit läuft bis Ende 2028 aus, danach soll die Teilpension das zentrale Instrument für einen flexiblen Pensionsübergang sein.

Tipp: Wenn möglich Altersteilzeit 2025 noch antreten!

Dieser Beitrag wurde geschrieben von:

Gabriele Fischmeister
Gabriela Fischmeister
Geschäftsführung

Gabriela ist das Herz von Coredat: 2001 hat sie Coredat mit der Vision gegründet, endlich eine „g’scheite“ Software auf den Markt zu bringen und ist damit unser ganz persönlicher Steve Jobs. Ihr gesamtes Know-how aus über 40 Jahren Erfahrung und Geschäftsführerin mehrerer Unternehmen steckt in Coredat. Dabei ist sie Expertin für eigentlich alles, u. a. Arbeitsrecht, Finanzen und in den vergangenen Jahren verstärkt HR, Lohnverrechnung sowie den Expat-Bereich. Ansonsten entspannt sie am liebsten in ihrem Garten und bei dem ein oder anderen Bauprojekt.

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