Ab 2026 kommt es in Österreich zu einem grundlegenden Umbau beim gleitenden Übergang in die Pension: Die Teilpension wird eingeführt, während die Altersteilzeit schrittweise zurückgefahren wird. Ziel ist es, ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig das Budget des Arbeitsmarktservice (AMS) zu entlasten.
Neue Teilpension – keine AMS-Förderung notwendig
Die neue Teilpension ermöglicht einen stufenweisen Rückzug aus dem Berufsleben. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren und erhalten dafür eine anteilige Pension von 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Pensionsansprüche. Die Leistung wird direkt aus der Pensionsversicherung bezahlt, wodurch keine AMS-Förderung mehr nötig ist. Voraussetzung ist, dass bereits ein Anspruch auf eine Form der Alterspension besteht – etwa Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension. Die Teilpension kann ab 1. Jänner 2026 beantragt werden und soll verwaltungsärmer und einfacher zu handhaben sein als die Altersteilzeit.
Altersteilzeit derweil noch möglich
Die Altersteilzeit bleibt zwar vorerst bestehen, verliert aber deutlich an Attraktivität. Für neue Vereinbarungen wird die geförderte Laufzeit des Altersteilzeitgeldes schrittweise verkürzt – von 4,5 Jahren im Jahr 2026 auf nur mehr drei Jahre ab 2029. Zudem wird der staatliche Zuschuss für den Lohnausgleich von 90 auf 80 Prozent reduziert, und eine Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ist künftig grundsätzlich verboten. Auch Überstunden und Überstundenpauschalen werden ab 2026 nicht mehr in die Berechnung der Förderbasis einbezogen.
Fazit: Teilpension einfacher, aber weniger lukrativ
Während die Teilpension mit weniger Bürokratie und einfacheren Regeln punktet, bleibt sie finanziell meist weniger lukrativ als die bisherige Altersteilzeit. Im Gegenzug wird die Förderung für Arbeitgeber deutlich vereinfacht, da kein Antrag beim AMS mehr nötig ist.
Insgesamt markiert die Reform einen klaren Systemwechsel: Die Altersteilzeit läuft bis Ende 2028 aus, danach soll die Teilpension das zentrale Instrument für einen flexiblen Pensionsübergang sein.
Tipp: Wenn möglich Altersteilzeit 2025 noch antreten!