Info, die: Arbeitsaufzeichnungen bei Kurzarbeit

20. März, 2020

Im Zuge der Situation rund um die Covid-19-Pandemie gibt es viele Fragen hinsichtlich des Themas Kurzarbeit. Wichtig ist vor allem eines: Auch Kurzarbeit MUSS aufgezeichnet werden.

Laut Arbeitsrechtexperten wird es in der Richtlinie heißen:

Als Nachweis für die Anzahl der verrechenbaren Ausfallstunden besteht die Verpflichtung des Betriebes, Arbeitszeitaufzeichnungen (Arbeitsbeginn, -ende, -unterbrechungen) für alle von Kurzarbeit betroffenen MitarbeiterInnen zu führen und auf Verlangen dem AMS vorzulegen. 

Bedenken Sie das bitte auch für jene, für die Sie normalerweise keine derartigen Aufzeichnungen führen (also mit Beginn und Ende und Unterbrechungen) wie z.B. ASVG-versicherte handelsrechtliche GeschäftsführerInnen, AußendienstmitarbeiterInnen oder „Home-workerIinnen“, bei denen sonst nur Salden geführt werden.

 Wir von Coredat werden Sie weiterhin up-to-date halten und wichtige Infos mit Ihnen teilen – sharing is caring!

Bis dahin: Bleiben Sie gesund und erfassen Sie Ihre Zeiten von zu Hause aus!

Herzlich

Ihr Coredat-Team

Dieser Beitrag wurde geschrieben von:

Verena Ring
Verena Ring
Human Resource Manager

Bei Coredat kümmern wir uns nicht nur gut um unsere Kund:innen, sondern auch um unser Team. Und niemand könnte das besser als Verena! Seit 2023 ist sie unsere HR-Managerin und hat immer ein offenes Ohr für alle Anliegen, Fragen und Probleme. Nebenbei reitet sie leidenschaftlich, fast so gut wie Bibi und Tina!

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