Ab dem kommenden Jahr wird das jährliche Serviceentgelt für die E-Card deutlich teurer. Im Budgetbegleitgesetz 2025 wurde beschlossen, dass 25 Euro anstatt der bisher geplanten 14,65 Euro fällig sind. Dieser Beitrag wird einmal jährlich eingehoben und hilft dabei, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mitzufinanzieren. Wie bisher wird der Betrag jeweils am 15. November für das folgende Jahr je nach Situation entweder direkt über die Lohnverrechnung oder über andere Stellen wie dem AMS oder der ÖGK eingezogen.
Darüber hinaus bringt die Gesetzesänderung auch eine wesentliche Neuerung für Pensionist:innen mit sich. Bislang waren sie vom E-Card-Serviceentgelt befreit, doch diese Ausnahmeregelung läuft mit Ende 2026 aus. Ab November 2026 wird das Serviceentgelt daher erstmals auch von dieser Personengruppe eingehoben. Die Einhebung erfolgt automatisch über die Pensionsleistung. Unverändert bleibt die Ausnahme jedoch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.